Schriftliche wie persönliche Anmeldung ist sofort nach Erscheinen des Programms möglich. Weitere Anmeldemöglichkeiten bestehen über das Internet www.vhs-kk.de, per Mail über anmeldung(at)vhs-kk.de oder in bestimmten Fällen auch telefonisch, 02131-963945.
*Bei der Jungen vhs erfolgt die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten mit den Daten des teilnehmenden Kindes/Jugendlichen. Durch ein Wiederanmeldeverfahren wird allen Teilnehmern in fortlaufenden Kursen die Möglichkeit geboten, sich für den nächsten Kurs in vereinfachter Form anzumelden. Die Wiederanmeldung erfolgt durch Unterschrift in der Wiederanmeldeliste, *für die Junge vhs durch einen Erziehungsberechtigten. Die Anmeldung ist verbindlich!
Entgelte und Ermäßigungen
Wer sich zu einer Veranstaltung anmeldet, muss die ausgewiesene Gesamtgebühr bezahlen, auch wenn der/die Teilnehmende die Veranstaltung nicht oder nur unregelmäßig besucht oder die Teilnahme vorzeitig abbricht. Zahlung ist bei persönlicher oder schriftlicher Anmeldung per Überweisung und jederzeit per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) und Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und Heimbewohner, denen nur der Barbetrag verbleibt und Personen, denen Leistungen nach dem Familienhilfeplan gewährt werden, erhalten für Kurse und Seminare eine Gebührenermäßigung von 50 %. Schüler/innen, Schulabgänger ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bis zur Aufnahme der weiteren Ausbildung, Studierende, Auszubildende, freiwillig Dienstleistende in der Bundeswehr oder im Sozialbereich, Au-Pairs, Dozentinnen und Do-zenten der vhs-Kaarst-Korschenbroich erhalten für Kurse und Seminare eine Ermäßigung von 25 %. Bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notsituation, die nicht unter die Sozialgesetzgebung fällt, können auf Antrag die Gebühren in angemessenem Umfang ermäßigt bzw. erlassen werden. Antragsvordrucke hält die vhs bereit. Bei Studienfahrten und Exkursionen sowie Veranstaltungen, bei denen eine kostendeckende Gebühr erhoben wird, kann keine Ermäßigung gewährt werden. Gebührenermäßigungen erstrecken sich nicht auf zusätzlich entstehende Kosten wie z.B. Prüfungsgebühren, Unterrichtsmaterialien, Werkstoffe, Eintrittsgelder usw. Veranstaltungen, bei denen keine Ermäßigung möglich ist, sind in der Regel gekennzeichnet. *Für die Junge vhs gibt es keine Gebührenermäßigung, die Ermäßigung ist bereits in der Gebühr enthalten.
Mindestteilnehmerzahl und Absage durch die vhs
Die Lehrveranstaltungen kommen in der Regel erst zustande, wenn sich bis eine Woche vor Beginn oder bis zur ausgewiesenen Stornofrist wenigstens in der Regel 10 Teilnehmende angemeldet haben. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, wird die Veranstaltung abgesagt. Alternativ kann mit Einverständnis der Angemeldeten auch eine erhöhte Gebühr festgesetzt werden. Die Abbuchung der Kursgebühr erfolgt erst nach Beginn der Veranstaltung und nur dann, wenn diese auch zustande gekommen ist. Bereits getätigte Überweisungen werden erstattet.
Rücktritte und Ummeldungen
a) Kurse (mindestens 10 Kurstage)
Der Rücktritt ist kostenfrei, wenn er bis spätestens zwei Werktage nach dem ersten Unterrichtstag schriftlich gegenüber der vhs-Geschäftsstelle erklärt wird. Bei später erklärtem Rücktritt wird die volle Kursgebühr fällig. Ein Wechsel der Veranstaltung ist nach Rücksprache mit der vhs-Geschäftsstelle möglich.
b) Seminare (1 bis 9 Kurstage) und Tagesfahrten
Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr von € 6,- erhoben, wenn er bis eine Woche vor Beginn oder bis zur ausgewiesenen Stornofrist schriftlich, gerne auch per E-Mail an anmeldung@vhs-kk.de gegenüber der vhs-Geschäftsstelle erklärt wird. Nach Stornierung erfolgt eine Bestätigung der E-Mail oder eine Stornorechnung. Bei Rücktritt nach der ausgewiesenen Stornofrist wird die volle Kursgebühr fällig.