Hausordnung der Volkshochschule Kaarst-Korschenbroich
§ 1 Grundsatz
In der Volkshochschule Kaarst-Korschenbroich kommen Menschen unterschiedlichster Geschlechter, Altersgruppen, Herkunft und Weltanschauungen zusammen, um gemeinsam zu lernen. Die vhs legt großen Wert auf ein freundliches, respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander. Daher erwarten wir von allen Mitarbeitenden und Besuchern, Diskriminierungen jeglicher Art zu unterlassen.
§ 2 Hausrecht
In der vhs wird das Hausrecht grundsätzlich durch die vhs-Leitung und die Stellvertretenden ausgeübt, d. h. die vhs-Leitung sowie von dieser beauftragte Personen (in der Regel die hauptamtlich Mitarbeitenden) sind berechtigt, Besuchende aufzufordern, das Gebäude zu verlassen. Der Zutritt zur vhs kann verweigert werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Person den friedlichen und geregelten Umgang oder das Kursklima stört und/oder andere Besuchende oder Mitarbeitende belästigt. Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung können ebenfalls zum Ausschluss führen, insbesondere, wenn sie den Tatbestand des Hausfriedensbruchs (§§ 123, 124 Strafgesetzbuch) erfüllen. Den Anweisungen sämtlicher Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
§ 3 Gewaltverbot
Jegliche Form von Gewalt – sei es körperlich, verbal oder psychisch – ist in der vhs untersagt. Dies schließt auch Drohungen mit Gewalt in jeglicher Form ein.
§ 4 Religionsausübung
Da die vhs ein öffentliches und offenes Gebäude ist, das Menschen aller Religionen sowie Weltanschauungen willkommen heißt, ist die Ausübung religiöser Handlungen innerhalb der gesamten Einrichtung nicht gestattet.
§ 5 Rauchen, Alkohol, Drogen sowie der Umgang mit offenem Licht
Rauchen, Alkoholkonsum und der Gebrauch anderer berauschender Substanzen sind im gesamten Gebäude untersagt. Dies schließt das Rauchen am offenen Fenster sowie im Eingangsbereich ein. Der Genuss von Alkohol kann in Ausnahmefällen im Rahmen von vhs-Veranstaltungen nach vorheriger Abstimmung mit der vhs-Leitung erlaubt werden. Offenes Feuer (z.B. Kerzen oder Teelichter) ist im Gebäude nicht gestattet.
§ 6 Haftung
Die vhs übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei Nutzung der Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume und Eingänge sowie bei Verwendung bereitgestellter Gegenstände entstehen.
§ 7 Tonaufnahmen, Fotografieren und Filmen
Tonaufnahmen sowie Fotografieren und Filmen innerhalb der vhs sind nur mit Erlaubnis der Kursleitenden gestattet. Aufnahmen von Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung gemacht werden.
§ 8 Werbung und Sammlungen
Das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie jegliche kommerzielle Werbung in der Einrichtung sind untersagt. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch die vhs-Leitung. Sammlungen jeglicher Art durch Dritte innerhalb des Hauses sind nicht gestattet.
§ 9 Brandschutz, Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren, Arbeitsschutz, Unfallverhütung
Alle Anwesenden sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Umstände, die eine Brandgefahr darstellen könnten (z.B. Schmorgerüche oder defekte Steckdosen), sind umgehend dem Hausmeister oder den Mitarbeitenden zu melden. Für das Verhalten bei Bränden gelten die Brandschutzordnung sowie die Beschilderung der Fluchtwege; im Brandfall darf der Aufzug nicht benutzt werden.
§ 10 Kursräume
Die von der vhs bereitgestellten Räumlichkeiten sowie das Mobiliar sind schonend zu behandeln. Einrichtungsgegenstände und Lehrmaterialien müssen in ihren jeweiligen Kursräumen verbleiben. Änderungen an der Sitzordnung dürfen nur vorgenommen werden, wenn die ursprüngliche Ordnung nach Ende der Unterrichtsstunde wiederhergestellt wird. Nach Beendigung einer Veranstaltung sind Fenster zu schließen, eventuelle Verdunklungen zu lichten und die Beleuchtung auszuschalten.
§ 11 Fachräume
Fachräume sind nur nach vorheriger Einweisung freigegeben. Entsprechende Nutzungshinweise liegen aus und sind zu beachten. Beim Verlassen der Fachräume ist darauf zu achten, dass alle technischen Geräte ausgeschaltet sind. Defekte sind umgehend zu melden.
§ 12 Essen und Trinken
Essen und Trinken im Treppenhaus sowie auf den Fluren sind verboten. Das Mitführen der offenen Kaffeebecher aus dem Erdgeschoss in die Klassenräume ist verboten.
§ 13 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Räumen der vhs gefunden werden, sind im Hausmeisterbüro oder in der Verwaltung abzugeben.
§ 14 Lärmvermeidung
Störender Lärm ist in und vor der vhs zu vermeiden. Mobiltelefone sollen so genutzt werden, dass andere nicht gestört werden.
§ 15 Müllentsorgung
Abfälle sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Müll darf nicht auf Tischen, Stühlen oder dem Boden hinterlassen werden; Entsorgung von Fremdmüll auf dem Gelände ist nicht erlaubt.
§ 16 Tiere
Die Mitnahme von Tieren in die vhs ist nicht gestattet; ausgenommen hiervon sind Blindenführ- oder Begleithunde.
§ 17 Parken
Das Parken ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen gestattet. Die Zufahrten zum Gebäude müssen jederzeit für Rettungsfahrzeuge und Anlieferungen freigehalten werden.
§ 18 Zuwiderhandlung
Verstöße gegen diese Hausordnung können zum Hausverbot oder zur Abmeldung aus laufenden Kursen führen; die Entscheidung darüber trifft die vhs-Leitung. Bei selbstverschuldetem Ausschluss aus einem Kurs erfolgt keine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts.
Die vhs-Leitung
Stand: 20.02.2025